Lohn- u. Stoffbesitzerbrennen
Der Weg zum
eigenen Schnaps
Lohnbrennen
Neben der Produktion eigener Spirituosen,
bieten wir ab Sommer 2024 auch die Destillation für Dritte an.
Das heißt: das Brenngut lieferst Du, wir machen den Rest!
Stoffbesitzerbrennen:
Du hast qualitativ hochwertiges Obst von eigenen, gepachteten oder im Nießbrauch befindlichen Grundstücken geerntet, d.h. selbstgewonnen (dazu gehört auch das Sammeln von wildwachsenden Beeren, z.B. Brombeeren oder Himbeeren), aber kein eigenes Brenngerät? Dann kannst du als sogenannter „Stoffbesitzer“ bis zu 50 Liter Alkohol im Jahr für den Eigenbedarf in unserer Abfindungsbrennerei brennen lassen.
Den Antrag für das Brennen, die sogenannte Abfindungsanmeldung, unterzeichnest du, ebenso bist du für die Abgabe der Alkoholsteuer verantwortlich.
Natürlich besorgen wir selbst alle Formulare u. begleiten/beraten Dich bei der Antragsstellung, damit nichts schief geht!
Lohnbrennen:
Ist dein Obst nicht selbstgewonnen (wie oben beschrieben), können wir je nach eigenem Kontingent trotzdem im Lohn für dich brennen. Zollamtliche Anmeldung u. Steuerabgabe laufen dann komplett über uns als Brennereibesitzer.
Wann genau wir mit dem Stoffbesitzer- und Lohnbrennen starten, erfährst du unter anderem hier auf unserer Homepage. Nimm dann gerne Kontakt mit uns auf, um mehr über das Vorgehen und die jeweiligen Konditionen zu erfahren.