Verwaltung & Service
Jugendschutz
Bestellung
Auslieferung
Jeder Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, die Ware entgegennimmt. Der Lieferdienst ist berechtigt, das Alter des Empfängers zu überprüfen. Der Versanddienstleister kann die Ware nur dann zustellen, wenn eine nachweislich volljährige Person diese entgegennehmen kann. Der Versanddienstleister behält sich das Recht vor, das Alter des Empfängers zu überprüfen und im Zweifelsfall den Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument zu verlangen.
